Unternehmensentwicklung › Anwendungsentwicklung
Verfahrensanweisung Beteiligungsmanagement
Steuerung von Tochtergesellschaften und Beteiligungen.
1. Beteiligungsstrategie
Beteiligungen werden ausschließlich gehalten, wenn sie der Strategie der Bank dienen oder regulatorisch erforderlich sind. Bestand wird jährlich überprüft.
2. Governance
Pro Beteiligung werden ein Aufsichtsorgan, Reportinglinien und Steuerungsinstrumente festgelegt. Vertretung in Aufsichtsorganen erfolgt durch nominierte Personen.
3. Reporting
Quartalsweises Reporting der Beteiligungen an die Geschäftsleitung. Inhalte: Finanzkennzahlen, Risiken, strategische Themen, Compliance.
4. Ankündigungspflichten
Wesentliche Vorgänge in Beteiligungen (Akquisitionen, Verkäufe, Großprojekte) werden frühzeitig der Geschäftsleitung angezeigt.
5. Exit-Entscheidungen
Verkauf oder Auflösung von Beteiligungen werden nach abgestuftem Genehmigungsprozess entschieden.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch