Unternehmensentwicklung › Anwendungsentwicklung
Richtlinie Einsatz Künstlicher Intelligenz (Hochrisiko)
Erweiterte Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gemäß EU AI Act.
1. Klassifizierung
Diese Richtlinie ergänzt die Minimales-Risiko-Richtlinie und gilt für KI-Systeme der Hochrisikoklasse gemäß EU AI Act, etwa Kreditscoring oder Bewerber-Tools.
2. Pflichten vor Inbetriebnahme
- Risikomanagementsystem für die KI
- Datenqualitäts- und Repräsentativitätsanalysen
- Technische Dokumentation
- Konformitätsbewertung
3. Erklärbarkeit
Hochrisiko-KI muss erklärbar sein. Eingesetzt werden Verfahren wie SHAP, LIME oder Counterfactual Explanations. Kunden haben Anspruch auf nachvollziehbare Begründungen.
4. Menschliche Aufsicht
Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen werden durch Menschen kontrolliert (Human-in-the-Loop). Voll-automatisierte Ablehnungen sind ausgeschlossen.
5. Monitoring
Modelle werden auf Drift, Bias und Performance überwacht. Auffälligkeiten führen zur Modell-Revision.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch