Sachgebiete / Anweisungen › Verwaltung
Richtlinie Reisekostenabrechnung
Vorgaben zur Abrechnung von Dienstreisen und Spesen.
1. Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Dienstreisen, einschließlich Schulungs- und Konferenzbesuchen.
2. Genehmigung
Dienstreisen werden vor Antritt durch den Vorgesetzten genehmigt. Auslandsreisen erfordern zusätzlich Sicherheits-Briefing.
3. Erstattungsfähige Kosten
- Fahrtkosten (Bahn 1. Klasse, Flug Economy, Mietwagen Mittelklasse)
- Übernachtungskosten in marktüblichem Rahmen
- Verpflegungspauschalen gemäß steuerlicher Vorschriften
- Notwendige Nebenkosten (Parken, Maut)
4. Abrechnung
Reisekosten werden binnen 30 Tagen elektronisch eingereicht. Belege werden hochgeladen oder per App erfasst.
5. Kontrollen
Stichprobenartige Prüfung erfolgt durch die Verwaltung. Auffälligkeiten werden mit dem Antragsteller geklärt.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch