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Sachgebiete / Anweisungen › Verwaltung

Richtlinie Reisekostenabrechnung

Vorgaben zur Abrechnung von Dienstreisen und Spesen.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Stand: 20.04.2025

1. Anwendungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Dienstreisen, einschließlich Schulungs- und Konferenzbesuchen.

2. Genehmigung

Dienstreisen werden vor Antritt durch den Vorgesetzten genehmigt. Auslandsreisen erfordern zusätzlich Sicherheits-Briefing.

3. Erstattungsfähige Kosten

4. Abrechnung

Reisekosten werden binnen 30 Tagen elektronisch eingereicht. Belege werden hochgeladen oder per App erfasst.

5. Kontrollen

Stichprobenartige Prüfung erfolgt durch die Verwaltung. Auffälligkeiten werden mit dem Antragsteller geklärt.

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