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Richtlinie Bewirtungs- und Repräsentationskosten

Erstattung und Dokumentation von Bewirtungen und Repräsentationsausgaben.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Stand: 22.06.2025

1. Geschäftliche Veranlassung

Bewirtungen sind nur erstattungsfähig, wenn ein klarer geschäftlicher Anlass vorliegt. Bewirtungen unter Mitarbeitern sind grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Belegpflichten

Originalbelege müssen Datum, Ort, Bewirtungspersonen, Anlass und Kostenaufstellung enthalten. Trinkgelder werden gesondert ausgewiesen.

3. Höchstgrenzen

4. Genehmigung

Bewirtungen ab 250 EUR werden vorab durch den Bereichsleiter genehmigt.

5. Dokumentation

Bewirtungen werden im Bewirtungstool erfasst. Steuerlich nicht abzugsfähige Anteile werden separat ausgewiesen.

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