Sachgebiete / Anweisungen › Verwaltung
Richtlinie Bewirtungs- und Repräsentationskosten
Erstattung und Dokumentation von Bewirtungen und Repräsentationsausgaben.
1. Geschäftliche Veranlassung
Bewirtungen sind nur erstattungsfähig, wenn ein klarer geschäftlicher Anlass vorliegt. Bewirtungen unter Mitarbeitern sind grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Belegpflichten
Originalbelege müssen Datum, Ort, Bewirtungspersonen, Anlass und Kostenaufstellung enthalten. Trinkgelder werden gesondert ausgewiesen.
3. Höchstgrenzen
- Mittagessen: 60 EUR pro Person
- Abendessen: 100 EUR pro Person
- Kunde + Begleitung: zusätzliche Genehmigung erforderlich
4. Genehmigung
Bewirtungen ab 250 EUR werden vorab durch den Bereichsleiter genehmigt.
5. Dokumentation
Bewirtungen werden im Bewirtungstool erfasst. Steuerlich nicht abzugsfähige Anteile werden separat ausgewiesen.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch