Kreditrichtlinie
Grundsätze der Kreditvergabe, Risikoklassifizierung und Überwachung von Kreditengagements.
1. Kreditgrundsätze
Die Kreditvergabe erfolgt unter Beachtung der Risikostrategie und der MaRisk-Anforderungen. Jede Kreditentscheidung setzt eine angemessene Bonitätsanalyse voraus.
2. Kompetenzordnung
Die Kreditkompetenz ist nach Risikogehalt und Volumen gestaffelt:
- Bis 250.000 EUR: Abteilungsleiter Markt + Marktfolge
- 250.000 – 1.000.000 EUR: Bereichsleiter + Marktfolge
- Über 1.000.000 EUR: Geschäftsleitung
Die Trennung von Markt und Marktfolge ist stets einzuhalten.
3. Bonitätsanalyse
Die Bonitätsprüfung umfasst: Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse, Kapitaldienstfähigkeit, Branchenrisiken und Sicherheitenbewertung. Für gewerbliche Kreditnehmer ist ein Rating durchzuführen.
4. Sicherheiten
Zulässige Sicherheiten sind: Grundpfandrechte, Bürgschaften, Verpfändungen von Depots/Konten und Sicherungsübereignungen. Die Bewertung erfolgt nach den Beleihungswertgrundsätzen der Bank.
5. Laufende Überwachung
Kreditengagements sind mindestens jährlich zu überprüfen. Bei negativen Entwicklungen ist eine unverzügliche Meldung an die Risikosteuerung erforderlich.