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Kreditrichtlinie

Grundsätze der Kreditvergabe, Risikoklassifizierung und Überwachung von Kreditengagements.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Verantwortlich: Kredit Stand: 01.04.2025

1. Kreditgrundsätze

Die Kreditvergabe erfolgt unter Beachtung der Risikostrategie und der MaRisk-Anforderungen. Jede Kreditentscheidung setzt eine angemessene Bonitätsanalyse voraus.

2. Kompetenzordnung

Die Kreditkompetenz ist nach Risikogehalt und Volumen gestaffelt:

Die Trennung von Markt und Marktfolge ist stets einzuhalten.

3. Bonitätsanalyse

Die Bonitätsprüfung umfasst: Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse, Kapitaldienstfähigkeit, Branchenrisiken und Sicherheitenbewertung. Für gewerbliche Kreditnehmer ist ein Rating durchzuführen.

4. Sicherheiten

Zulässige Sicherheiten sind: Grundpfandrechte, Bürgschaften, Verpfändungen von Depots/Konten und Sicherungsübereignungen. Die Bewertung erfolgt nach den Beleihungswertgrundsätzen der Bank.

5. Laufende Überwachung

Kreditengagements sind mindestens jährlich zu überprüfen. Bei negativen Entwicklungen ist eine unverzügliche Meldung an die Risikosteuerung erforderlich.

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