Datenschutzrichtlinie
Grundsätze zum Schutz personenbezogener Daten gemäß DSGVO.
1. Grundsätze der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der DSGVO: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung und Vertraulichkeit.
2. Rechtsgrundlagen
Personenbezogene Daten werden ausschließlich auf Basis einer Rechtsgrundlage verarbeitet: Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtung, berechtigtes Interesse oder Einwilligung des Betroffenen.
3. Betroffenenrechte
Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Anfragen sind innerhalb eines Monats zu beantworten.
4. Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Datenschutzfragen. Er überwacht die Einhaltung der DSGVO und berät bei der Einführung neuer Verarbeitungstätigkeiten.
5. Datenschutzverletzungen
Datenschutzverletzungen sind unverzüglich dem Datenschutzbeauftragten zu melden. Bei Risiko für die Betroffenen ist die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden zu benachrichtigen.