Zurück Druckvorschau · Richtlinie Einsatz von Cloud-Diensten
Unternehmensentwicklung › Anwendungsentwicklung

Richtlinie Einsatz von Cloud-Diensten

Anforderungen an die Nutzung von Cloud-Services in der Bank.

Status: Freigegeben Version: 2 Kategorie: Richtlinie Verantwortlich: IT-Service Stand: 26.04.2026

1. Grundsätze

Der Einsatz von Cloud-Diensten ist grundsätzlich zulässig, sofern die regulatorischen Anforderungen (MaRisk, BAIT, DORA) eingehalten werden. Jede Cloud-Nutzung ist vorab durch die Informationssicherheit und Compliance zu genehmigen.

2. Klassifizierung

Cloud-Dienste werden nach Kritikalität klassifiziert:

  1. Unkritisch: Keine bankspezifischen oder personenbezogenen Daten (z.B. allgemeine Collaboration-Tools)
  2. Wesentlich: Verarbeitung bankspezifischer Daten, keine Kernprozesse
  3. Kritisch: Kernbankprozesse oder hochsensible Daten – erfordert vollständige Auslagerungsanalyse

3. Anforderungen an Anbieter

Cloud-Anbieter müssen: Rechenzentren in der EU betreiben, ISO-27001-zertifiziert sein, vertragliche Audit-Rechte gewähren und ein Sicherheitskonzept nachweisen.

4. Datenhaltung

Personenbezogene Daten und bankgeheime Informationen dürfen ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der EU/des EWR verarbeitet werden. Eine Verschlüsselung at rest und in transit ist verpflichtend.

5. Exit-Strategie

Für jeden Cloud-Dienst ist eine Exit-Strategie zu dokumentieren, die einen geordneten Rückzug zum Alternativanbieter oder in den Eigenbetrieb ermöglicht.

Merkur Privatbank · Organisationshandbuch