Sachgebiete / Anweisungen › Datenverarbeitung
Richtlinie zur Pseudonymisierung und Anonymisierung
Verfahren zur Reduktion personenbeziehbarer Daten in Test-, Analyse- und Reportingumgebungen.
1. Begriffsabgrenzung
Pseudonymisierung ersetzt direkte Identifikatoren durch Pseudonyme (Re-Identifikation mit Zusatzinformation möglich). Anonymisierung entfernt jeden Personenbezug irreversibel.
2. Einsatzbereiche
- Testumgebungen (Pseudonymisierung Pflicht)
- BI-/Analyse-Sandboxen (Anonymisierung bevorzugt)
- Externe Reports und Veröffentlichungen (Anonymisierung Pflicht)
3. Verfahren
Eingesetzt werden hashbasierte Pseudonyme mit Salt, Tokenisierung kritischer Felder und K-Anonymität bei Aggregaten (k≥5).
4. Schlüsselverwaltung
Pseudonymisierungs-Schlüssel werden in einem dedizierten Hardware-Security-Modul (HSM) gespeichert. Zugriff hat ausschließlich der Datenschutzbeauftragte und sein Stellvertreter.
5. Prüfung der Anonymisierung
Vor Veröffentlichung wird die Reidentifikationswahrscheinlichkeit anhand der ENISA-Leitlinien geprüft.
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