Verfahrensanweisung Eigenhandel
Vorgaben für den Eigenhandel der Bank in Wertpapieren und Derivaten.
1. Genehmigte Produkte
Eigenhandel erfolgt ausschließlich in Produkten, die im Produktkatalog freigegeben sind. Neue Produkte durchlaufen den Produktfreigabeprozess (NPP).
2. Limitsystem
Pro Händler, Produkt und Marktrisikofaktor existieren tägliche und Intraday-Limits. Limitverletzungen führen zur sofortigen Glattstellung und werden eskaliert.
3. Aufgabentrennung
Front-Office (Handel), Middle-Office (Risikocontrolling) und Back-Office (Abwicklung) sind organisatorisch und systemisch getrennt.
4. Stop-Loss-Regelungen
Auf Positions- und Buchebene gelten Stop-Loss-Schwellen. Bei Erreichen erfolgt die Glattstellung gemäß definierten Eskalationsstufen.
5. Marktanomalien
Bei außergewöhnlichen Marktbedingungen (Liquiditätskrise, extreme Volatilität) kann der Handel durch die Geschäftsleitung kurzfristig eingeschränkt oder eingestellt werden.