Sachgebiete / Anweisungen › Informationssicherheit
Richtlinie Kryptografie und Verschlüsselung
Vorgaben zur Verwendung kryptografischer Verfahren und Schlüssel.
1. Grundsatz
Sensible Daten werden sowohl bei der Übertragung (in transit) als auch bei der Speicherung (at rest) verschlüsselt. Eingesetzt werden ausschließlich freigegebene, etablierte Verfahren.
2. Empfohlene Algorithmen
- Symmetrisch: AES-256-GCM
- Asymmetrisch: RSA-3072 oder ECDSA P-256
- Hashing: SHA-256, SHA-384, SHA-512
- Key Derivation: PBKDF2, Argon2id
3. Transportverschlüsselung
Externe Kommunikation erfolgt mindestens über TLS 1.2 (TLS 1.3 bevorzugt). Interne sensible Verbindungen sind ebenfalls TLS-verschlüsselt.
4. Schlüsselmanagement
Kryptografische Schlüssel werden in einem zentralen HSM verwaltet. Schlüsselrotation erfolgt risikobasiert, mindestens alle 24 Monate.
5. Verbotene Verfahren
MD5, SHA-1, DES und 3DES sind für neue Anwendungen nicht zulässig. Bestehende Nutzungen werden zeitnah migriert.
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