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Verfahrensanweisung Risikorelevante Kreditentscheidungen
Sondervorschriften für risikorelevante Engagements gemäß MaRisk BTO 1.
1. Definition
Als risikorelevant gelten Kreditengagements, die aufgrund ihres Volumens, ihrer Komplexität oder ihrer Bonität ein erhöhtes Risiko für die Bank darstellen.
2. Schwellenwerte
- Volumen größer 5 Mio. EUR (gewerblich)
- Volumen größer 1 Mio. EUR bei nachrangigem Rating
- Komplexe Strukturen (Konsortialkredite, Mezzanine)
3. Doppeltes Votum
Bei risikorelevanten Engagements ist ein eindeutiges Votum von Markt und Marktfolge erforderlich. Beide Voten werden im System dokumentiert.
4. Eskalation
Bei Voten-Differenzen entscheidet die Geschäftsleitung. Die Eskalation wird begründet und nachvollziehbar dokumentiert.
5. Engmaschige Überwachung
Risikorelevante Engagements unterliegen mindestens halbjährlicher Überwachung mit erweitertem Reporting an Risikosteuerung und Geschäftsleitung.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch