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Verfahrensanweisung Risikorelevante Kreditentscheidungen

Sondervorschriften für risikorelevante Engagements gemäß MaRisk BTO 1.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Verfahrensanweisung Verantwortlich: Kredit Stand: 30.09.2025

1. Definition

Als risikorelevant gelten Kreditengagements, die aufgrund ihres Volumens, ihrer Komplexität oder ihrer Bonität ein erhöhtes Risiko für die Bank darstellen.

2. Schwellenwerte

3. Doppeltes Votum

Bei risikorelevanten Engagements ist ein eindeutiges Votum von Markt und Marktfolge erforderlich. Beide Voten werden im System dokumentiert.

4. Eskalation

Bei Voten-Differenzen entscheidet die Geschäftsleitung. Die Eskalation wird begründet und nachvollziehbar dokumentiert.

5. Engmaschige Überwachung

Risikorelevante Engagements unterliegen mindestens halbjährlicher Überwachung mit erweitertem Reporting an Risikosteuerung und Geschäftsleitung.

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