Sachgebiete / Anweisungen › Kredit
Verfahrensanweisung Kreditakteführung
Aufbau und Pflege der Kreditakte gemäß MaRisk.
1. Anforderungen
Jede Kreditakte ist vollständig, aktuell und nachvollziehbar zu führen. Sie umfasst Antrag, Bonitätsanalyse, Beschluss, Verträge, Sicherheiten und laufende Überwachung.
2. Elektronische Akte
Akten werden ausschließlich elektronisch im Kreditsystem geführt. Originaldokumente werden gescannt und revisionssicher archiviert.
3. Pflichtinhalte
- Antragsunterlagen
- Wirtschaftliche Unterlagen (Bilanzen, BWA, Steuerbescheide)
- Beschlussvorlage und Beschlussdokumentation
- Verträge und Nebenabreden
- Sicherheitenverträge und Bewertungen
- Korrespondenz und Aktenvermerke
4. Aktualisierung
Wirtschaftliche Unterlagen werden mindestens jährlich, bei größeren Engagements halbjährlich aktualisiert.
5. Aufbewahrung
Kreditakten werden 10 Jahre nach Beendigung des Engagements gemäß § 257 HGB aufbewahrt.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch