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Verfahrensanweisung Kreditakteführung

Aufbau und Pflege der Kreditakte gemäß MaRisk.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Verfahrensanweisung Verantwortlich: Kredit Stand: 02.04.2025

1. Anforderungen

Jede Kreditakte ist vollständig, aktuell und nachvollziehbar zu führen. Sie umfasst Antrag, Bonitätsanalyse, Beschluss, Verträge, Sicherheiten und laufende Überwachung.

2. Elektronische Akte

Akten werden ausschließlich elektronisch im Kreditsystem geführt. Originaldokumente werden gescannt und revisionssicher archiviert.

3. Pflichtinhalte

4. Aktualisierung

Wirtschaftliche Unterlagen werden mindestens jährlich, bei größeren Engagements halbjährlich aktualisiert.

5. Aufbewahrung

Kreditakten werden 10 Jahre nach Beendigung des Engagements gemäß § 257 HGB aufbewahrt.

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