Sachgebiete / Anweisungen › Marketing
Richtlinie Werbung für Finanzprodukte
Vorgaben für werbliche Aussagen zu Finanzprodukten.
1. Grundsätze
Werbliche Aussagen zu Finanzprodukten sind eindeutig, fair und nicht irreführend. Hinweise auf Risiken und Kosten dürfen nicht weniger auffällig dargestellt werden als Vorteile.
2. Pflichtangaben
- Warnhinweise auf Risiken und mögliche Verluste
- Hinweis auf Beratungspflicht und Geeignetheitsprüfung
- Verweis auf Basisinformationsblatt (KID/PRIIP)
3. Performance-Angaben
Vergangenheitsbezogene Angaben werden mit dem Hinweis versehen, dass sie kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung sind.
4. Freigabe
Werbematerialien werden vor Veröffentlichung von der Compliance-Abteilung freigegeben. Die Freigabe wird im Marketing-Workflow dokumentiert.
5. Archivierung
Alle veröffentlichten Werbemittel werden 5 Jahre archiviert (regulatorische Anforderung).
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