Geschäftsanweisung Geldwäscheprävention Freigegeben v1
Inhalt
Organisatorische und prozessuale Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß GwG.
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Geschäftsanweisung regelt die organisatorischen und prozessualen Maßnahmen der Merkur Privatbank zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß den Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG).
Die Anweisung gilt für alle Mitarbeiter der Bank, die in direktem oder indirektem Kundenkontakt stehen oder an der Abwicklung von Transaktionen beteiligt sind.
2. Verantwortlichkeiten
2.1 Geldwäschebeauftragter
Der Geldwäschebeauftragte ist zentrale Ansprechperson für alle Fragen zur Geldwäscheprävention. Er berichtet direkt an die Geschäftsleitung und ist weisungsfrei in der Ausübung seiner Tätigkeit.
2.2 Mitarbeiter
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, verdächtige Transaktionen und Verhaltensweisen unverzüglich dem Geldwäschebeauftragten zu melden.
3. Know-Your-Customer (KYC)
3.1 Identifizierung
Vor Beginn einer Geschäftsbeziehung ist die Identität des Kunden anhand eines gültigen amtlichen Ausweises zu verifizieren. Bei juristischen Personen sind zusätzlich Handelsregisterauszug und Gesellschafterstruktur zu prüfen.
3.2 Wirtschaftlich Berechtigte
Die wirtschaftlich Berechtigten sind zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine natürliche Person gilt als wirtschaftlich berechtigt, wenn sie direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile hält oder Kontrolle ausübt.
3.3 Laufende Überwachung
Die Geschäftsbeziehung und durchgeführte Transaktionen sind laufend zu überwachen. KYC-Daten sind mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren, bei erhöhtem Risiko jährlich.
4. Verdachtsmeldung
Bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist unverzüglich eine interne Meldung an den Geldwäschebeauftragten zu erstatten. Dieser prüft den Sachverhalt und entscheidet über die Abgabe einer Verdachtsmeldung an die FIU.
Wichtig: Das sogenannte Tipping-Off-Verbot ist strikt einzuhalten. Der Kunde darf nicht über die Verdachtsmeldung informiert werden.
5. Schulung
Alle Mitarbeiter sind bei Eintritt und danach mindestens jährlich zum Thema Geldwäscheprävention zu schulen. Die Teilnahme ist zu dokumentieren.
6. Mitgeltende Dokumente
- Risikoanalyse Geldwäsche
- Verfahrensanweisung KYC-Prozess
- Formular Verdachtsmeldung
Freigabe-Konfiguration
Noch keine Freigabegruppen angelegt.
Freigaben
Modus: VierAugen (Parallel)Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".
Kenntnisnahmen
0 / 0 bestätigtKeine Kenntnisnahmen zugewiesen.
Berechtigungen
Keine expliziten Berechtigungen zugewiesen.
Versionen
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v1Freigegeben 15.09.2025 00:00Sabine Müller„Freigabe erteilt"
Änderungsverlauf
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FreigabeAbgeschlossen 14.09.2025 00:00Klaus Fischer · Dokument freigegeben
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FreigabeZugestimmt 14.09.2025 00:00Klaus Fischer · Freigabe erteilt
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FreigabeGestartet 12.09.2025 00:00Sabine Müller · 4-Augen-Freigabe gestartet
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VersionAngelegt 08.09.2025 00:00Sabine Müller · Version 1
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DokumentErstellt 08.09.2025 00:00Sabine Müller · Geschäftsanweisung Geldwäscheprävention
Metadaten
- Kapitel
- Sachgebiete / Anweisungen › Geldwäsche
- Verantwortlich
- Compliance
- Kategorie
- Geschäftsanweisung
- Schlagworte
- geldwäsche,gwg,kyc,compliance,terrorismusfinanzierung
- Sichtbar ab
- 15.09.2025
- Sichtbar bis
- –
- Prüftermin
- 15.09.2026
- Erstellt
- 08.09.2025 · Sabine Müller
- Geändert
- 15.09.2025 00:00 · Sabine Müller
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