Richtlinie Auslagerungsmanagement Freigegeben v1
Inhalt
Steuerung von Auslagerungen gemäß DORA und MaRisk AT 9.
1. Definition
Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderer Anbieter Tätigkeiten erbringt, die ansonsten von der Bank selbst erbracht würden.
2. Klassifikation
- Wesentliche Auslagerung: Tätigkeiten, deren Ausfall die Geschäftstätigkeit beeinträchtigen könnte
- Nicht-wesentlich: Geringe Bedeutung
3. Auslagerungsregister
Sämtliche Auslagerungen werden in einem zentralen Register erfasst und gemäß DORA-Vorgaben dokumentiert.
4. Risikobewertung und Due Diligence
Vor Vertragsschluss wird eine Risikoanalyse und Due Diligence (finanziell, technisch, operativ) durchgeführt. Wesentliche Auslagerungen erfordern Geschäftsleitungsentscheidung.
5. Exit-Strategie
Für jede wesentliche Auslagerung ist eine Exit-Strategie zu dokumentieren: Rücknahme in Eigenbetrieb oder Wechsel des Dienstleisters innerhalb definierter Zeit.
Freigabe-Konfiguration
Noch keine Freigabegruppen angelegt.
Freigaben
Modus: VierAugen (Parallel)Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".
Kenntnisnahmen
0 / 0 bestätigtKeine Kenntnisnahmen zugewiesen.
Berechtigungen
Keine expliziten Berechtigungen zugewiesen.
Versionen
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v1Freigegeben 28.10.2025 00:00Eva Editor„Freigabe erteilt"
Änderungsverlauf
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FreigabeAbgeschlossen 27.10.2025 00:00Eva Editor · Dokument freigegeben
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FreigabeGestartet 25.10.2025 00:00Eva Editor · 4-Augen-Freigabe gestartet
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VersionAngelegt 21.10.2025 00:00Eva Editor · Version 1
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DokumentErstellt 21.10.2025 00:00Eva Editor · Richtlinie Auslagerungsmanagement
Metadaten
- Kapitel
- Sachgebiete / Anweisungen › Prozess-/Projektmanagement und Organisation
- Verantwortlich
- –
- Kategorie
- Richtlinie
- Schlagworte
-
auslagerung dora marisk at9 dienstleister exit seed-pack-2
- Sichtbar ab
- 28.10.2025
- Sichtbar bis
- Unendlich
- Prüftermin
- 28.10.2026
- Erstellt
- 21.10.2025 · Eva Editor
- Geändert
- 28.10.2025 00:00 · Eva Editor
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