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Sachgebiete / Anweisungen › Revision und Kontrollen

Richtlinie Follow-up Maßnahmen

Nachverfolgung der Umsetzung von Prüfungs- und Auditfeststellungen.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Verantwortlich: Revision und Kontrollen Stand: 14.09.2025

1. Maßnahmenkatalog

Sämtliche aus Prüfungen, Audits und Sonderprüfungen abgeleiteten Maßnahmen werden zentral im Maßnahmenkatalog erfasst.

2. Pflichtangaben

3. Statusverfolgung

Status wird monatlich aktualisiert (offen, in Umsetzung, umgesetzt, überfällig). Überfällige Maßnahmen werden eskaliert.

4. Wirksamkeitskontrolle

Vor Schließung einer Maßnahme prüft die Revision die Wirksamkeit. Stichproben oder erneute Prüfung erfolgen risikobasiert.

5. Reporting

Quartalsweise Berichterstattung an Geschäftsleitung und Aufsichtsrat über Status und überfällige Maßnahmen.

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