Verfahrensanweisung Sonderprüfungen
Anlassbezogene Sonderprüfungen außerhalb des Jahresprüfplans.
1. Auslöser
Sonderprüfungen werden initiiert bei: Verdacht auf doloses Handeln, Aufsichtsanforderungen, Großschadenereignissen, vermuteten Compliance-Verstößen.
2. Beauftragung
Beauftragung erfolgt durch die Geschäftsleitung oder den Aufsichtsrat. Bei Verdacht auf Mitwirkung der Geschäftsleitung erfolgt die Beauftragung direkt durch den Aufsichtsrat.
3. Vertraulichkeit
Sonderprüfungen unterliegen erhöhter Vertraulichkeit. Der Personenkreis mit Kenntnis ist auf das absolute Minimum zu beschränken.
4. Externe Unterstützung
Bei komplexen Sachverhalten oder Befangenheit interner Stellen können externe Forensiker oder Wirtschaftsprüfer beauftragt werden.
5. Berichterstattung
Berichtsempfänger ist der Auftraggeber. Eine angemessene Information weiterer Stellen (Aufsicht, Strafverfolgung) wird in Abstimmung mit Recht und Compliance entschieden.