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Verfahrensanweisung Sonderprüfungen

Anlassbezogene Sonderprüfungen außerhalb des Jahresprüfplans.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Verfahrensanweisung Verantwortlich: Revision und Kontrollen Stand: 18.04.2025

1. Auslöser

Sonderprüfungen werden initiiert bei: Verdacht auf doloses Handeln, Aufsichtsanforderungen, Großschadenereignissen, vermuteten Compliance-Verstößen.

2. Beauftragung

Beauftragung erfolgt durch die Geschäftsleitung oder den Aufsichtsrat. Bei Verdacht auf Mitwirkung der Geschäftsleitung erfolgt die Beauftragung direkt durch den Aufsichtsrat.

3. Vertraulichkeit

Sonderprüfungen unterliegen erhöhter Vertraulichkeit. Der Personenkreis mit Kenntnis ist auf das absolute Minimum zu beschränken.

4. Externe Unterstützung

Bei komplexen Sachverhalten oder Befangenheit interner Stellen können externe Forensiker oder Wirtschaftsprüfer beauftragt werden.

5. Berichterstattung

Berichtsempfänger ist der Auftraggeber. Eine angemessene Information weiterer Stellen (Aufsicht, Strafverfolgung) wird in Abstimmung mit Recht und Compliance entschieden.

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