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Sachgebiete / Anweisungen › Sicherheitsmaßnahmen

Richtlinie Zutrittskontrolle und Gebäudesicherheit

Schutz der Bankgebäude vor unbefugtem Zutritt und physischen Bedrohungen.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Stand: 22.05.2025

1. Schutzzonen

Die Bankgebäude sind in Schutzzonen eingeteilt: Öffentlich, Halböffentlich (Kunde), Sicherheitsbereich (Mitarbeiter), Hochsicherheitsbereich (Tresor, RZ).

2. Zutrittsmedien

Zutritte erfolgen über personalisierte Ausweise mit RFID. In Hochsicherheitsbereichen kommt MFA (Ausweis + PIN/Biometrie) zum Einsatz.

3. Besucherregelung

Externe Besucher werden am Empfang registriert und erhalten Besucherausweise. Sie sind innerhalb der Bank zu begleiten.

4. Videoüberwachung

Außenbereiche und sicherheitsrelevante Innenbereiche werden videoüberwacht. Aufzeichnungen werden 30 Tage gespeichert (DSGVO-konform).

5. Wachschutz und Alarm

Wachschutz und Sicherheitstechnik werden 24/7 betrieben. Alarme werden zur Polizei und an den Krisenstab eskaliert.

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