Richtlinie Zutrittskontrolle und Gebäudesicherheit Freigegeben v1
Inhalt
Schutz der Bankgebäude vor unbefugtem Zutritt und physischen Bedrohungen.
1. Schutzzonen
Die Bankgebäude sind in Schutzzonen eingeteilt: Öffentlich, Halböffentlich (Kunde), Sicherheitsbereich (Mitarbeiter), Hochsicherheitsbereich (Tresor, RZ).
2. Zutrittsmedien
Zutritte erfolgen über personalisierte Ausweise mit RFID. In Hochsicherheitsbereichen kommt MFA (Ausweis + PIN/Biometrie) zum Einsatz.
3. Besucherregelung
Externe Besucher werden am Empfang registriert und erhalten Besucherausweise. Sie sind innerhalb der Bank zu begleiten.
4. Videoüberwachung
Außenbereiche und sicherheitsrelevante Innenbereiche werden videoüberwacht. Aufzeichnungen werden 30 Tage gespeichert (DSGVO-konform).
5. Wachschutz und Alarm
Wachschutz und Sicherheitstechnik werden 24/7 betrieben. Alarme werden zur Polizei und an den Krisenstab eskaliert.
Freigabe-Konfiguration
Noch keine Freigabegruppen angelegt.
Freigaben
Modus: VierAugen (Parallel)Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".
Kenntnisnahmen
0 / 0 bestätigtKeine Kenntnisnahmen zugewiesen.
Berechtigungen
Keine expliziten Berechtigungen zugewiesen.
Versionen
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v1Freigegeben 22.05.2025 00:00Andrea Lang„Freigabe erteilt"
Änderungsverlauf
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FreigabeAbgeschlossen 21.05.2025 00:00Andrea Lang · Dokument freigegeben
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FreigabeGestartet 19.05.2025 00:00Andrea Lang · 4-Augen-Freigabe gestartet
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VersionAngelegt 15.05.2025 00:00Andrea Lang · Version 1
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DokumentErstellt 15.05.2025 00:00Andrea Lang · Richtlinie Zutrittskontrolle und Gebäudesicherheit
Metadaten
- Kapitel
- Sachgebiete / Anweisungen › Sicherheitsmaßnahmen
- Verantwortlich
- –
- Kategorie
- Richtlinie
- Schlagworte
-
zutritt gebäude physische-sicherheit kamera wachschutz seed-pack-2
- Sichtbar ab
- 22.05.2025
- Sichtbar bis
- Unendlich
- Prüftermin
- 22.05.2026 überfällig
- Erstellt
- 15.05.2025 · Andrea Lang
- Geändert
- 22.05.2025 00:00 · Andrea Lang
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