Sachgebiete / Anweisungen › Sicherheitsmaßnahmen
Richtlinie Brandschutz und Evakuierung
Maßnahmen zur Brandverhütung und Evakuierung der Gebäude.
1. Brandverhütung
Offenes Feuer und Rauchen sind in den Bankgebäuden untersagt. Elektrogeräte werden regelmäßig nach DGUV V3 geprüft.
2. Brandschutzeinrichtungen
- Rauchmelder in allen Räumen
- Sprinkleranlagen in IT-Bereichen mit Inertgas-Löschung
- Feuerlöscher gemäß ASR A2.2
- Feststellanlagen für Brandschutztüren
3. Brandschutzhelfer
In jedem Geschoss sind mindestens zwei ausgebildete Brandschutzhelfer im Einsatz.
4. Evakuierung
Im Brandfall werden alle Mitarbeiter über Sirenen und Lautsprecheransagen alarmiert. Evakuierung erfolgt über die ausgeschilderten Fluchtwege.
5. Übungen
Mindestens jährlich werden Räumungsübungen durchgeführt. Erkenntnisse fließen in die Aktualisierung der Pläne ein.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch