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Richtlinie Brandschutz und Evakuierung

Maßnahmen zur Brandverhütung und Evakuierung der Gebäude.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Stand: 18.02.2025

1. Brandverhütung

Offenes Feuer und Rauchen sind in den Bankgebäuden untersagt. Elektrogeräte werden regelmäßig nach DGUV V3 geprüft.

2. Brandschutzeinrichtungen

3. Brandschutzhelfer

In jedem Geschoss sind mindestens zwei ausgebildete Brandschutzhelfer im Einsatz.

4. Evakuierung

Im Brandfall werden alle Mitarbeiter über Sirenen und Lautsprecheransagen alarmiert. Evakuierung erfolgt über die ausgeschilderten Fluchtwege.

5. Übungen

Mindestens jährlich werden Räumungsübungen durchgeführt. Erkenntnisse fließen in die Aktualisierung der Pläne ein.

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