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Richtlinie Brandschutz und Evakuierung Freigegeben v1

Inhalt

Maßnahmen zur Brandverhütung und Evakuierung der Gebäude.

1. Brandverhütung

Offenes Feuer und Rauchen sind in den Bankgebäuden untersagt. Elektrogeräte werden regelmäßig nach DGUV V3 geprüft.

2. Brandschutzeinrichtungen

  • Rauchmelder in allen Räumen
  • Sprinkleranlagen in IT-Bereichen mit Inertgas-Löschung
  • Feuerlöscher gemäß ASR A2.2
  • Feststellanlagen für Brandschutztüren

3. Brandschutzhelfer

In jedem Geschoss sind mindestens zwei ausgebildete Brandschutzhelfer im Einsatz.

4. Evakuierung

Im Brandfall werden alle Mitarbeiter über Sirenen und Lautsprecheransagen alarmiert. Evakuierung erfolgt über die ausgeschilderten Fluchtwege.

5. Übungen

Mindestens jährlich werden Räumungsübungen durchgeführt. Erkenntnisse fließen in die Aktualisierung der Pläne ein.

Freigabe-Konfiguration

Modus: VierAugen (Parallel)
Konfiguration gesperrt — Dokument ist bereits freigegeben.

Noch keine Freigabegruppen angelegt.

Freigaben

Modus: VierAugen (Parallel)

Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".

Kenntnisnahmen

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Berechtigungen

Öffentlich lesbar
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Versionen

  • v1 Freigegeben 18.02.2025 00:00
    Andrea Lang
    „Freigabe erteilt"

Änderungsverlauf

  • FreigabeAbgeschlossen 17.02.2025 00:00
    Andrea Lang · Dokument freigegeben
  • FreigabeGestartet 15.02.2025 00:00
    Andrea Lang · 4-Augen-Freigabe gestartet
  • VersionAngelegt 11.02.2025 00:00
    Andrea Lang · Version 1
  • DokumentErstellt 11.02.2025 00:00
    Andrea Lang · Richtlinie Brandschutz und Evakuierung

Metadaten

Kapitel
Sachgebiete / Anweisungen › Sicherheitsmaßnahmen
Verantwortlich
Kategorie
Richtlinie
Schlagworte
brandschutz evakuierung fluchtwege brandschutzhelfer seed-pack-2
Sichtbar ab
18.02.2025
Sichtbar bis
Unendlich
Prüftermin
18.02.2026 überfällig
Erstellt
11.02.2025 · Andrea Lang
Geändert
18.02.2025 00:00 · Andrea Lang

Öffentlich lesbar, Druck erlaubt

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