Richtlinie Brandschutz und Evakuierung Freigegeben v1
Inhalt
Maßnahmen zur Brandverhütung und Evakuierung der Gebäude.
1. Brandverhütung
Offenes Feuer und Rauchen sind in den Bankgebäuden untersagt. Elektrogeräte werden regelmäßig nach DGUV V3 geprüft.
2. Brandschutzeinrichtungen
- Rauchmelder in allen Räumen
- Sprinkleranlagen in IT-Bereichen mit Inertgas-Löschung
- Feuerlöscher gemäß ASR A2.2
- Feststellanlagen für Brandschutztüren
3. Brandschutzhelfer
In jedem Geschoss sind mindestens zwei ausgebildete Brandschutzhelfer im Einsatz.
4. Evakuierung
Im Brandfall werden alle Mitarbeiter über Sirenen und Lautsprecheransagen alarmiert. Evakuierung erfolgt über die ausgeschilderten Fluchtwege.
5. Übungen
Mindestens jährlich werden Räumungsübungen durchgeführt. Erkenntnisse fließen in die Aktualisierung der Pläne ein.
Freigabe-Konfiguration
Modus: VierAugen (Parallel)
Konfiguration gesperrt — Dokument ist
bereits freigegeben.
Noch keine Freigabegruppen angelegt.
Freigaben
Modus: VierAugen (Parallel)Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".
Kenntnisnahmen
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Keine Kenntnisnahmen zugewiesen.
Berechtigungen
Öffentlich lesbar
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Neue Berechtigung zuweisen
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Versionen
-
v1Freigegeben 18.02.2025 00:00Andrea Lang„Freigabe erteilt"
Änderungsverlauf
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FreigabeAbgeschlossen 17.02.2025 00:00Andrea Lang · Dokument freigegeben
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FreigabeGestartet 15.02.2025 00:00Andrea Lang · 4-Augen-Freigabe gestartet
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VersionAngelegt 11.02.2025 00:00Andrea Lang · Version 1
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DokumentErstellt 11.02.2025 00:00Andrea Lang · Richtlinie Brandschutz und Evakuierung
Metadaten
- Kapitel
- Sachgebiete / Anweisungen › Sicherheitsmaßnahmen
- Verantwortlich
- –
- Kategorie
- Richtlinie
- Schlagworte
-
brandschutz evakuierung fluchtwege brandschutzhelfer seed-pack-2
- Sichtbar ab
- 18.02.2025
- Sichtbar bis
- Unendlich
- Prüftermin
- 18.02.2026 überfällig
- Erstellt
- 11.02.2025 · Andrea Lang
- Geändert
- 18.02.2025 00:00 · Andrea Lang
Öffentlich lesbar, Druck erlaubt
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