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Verfahrensanweisung Aktenführung und Archivierung

Anforderungen an die ordnungsgemäße Aufbewahrung geschäftlicher Unterlagen.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Verfahrensanweisung Stand: 16.05.2025

1. Grundsatz

Geschäftsunterlagen werden gemäß GoBD ordnungsgemäß, vollständig, unveränderlich und zeitnah erfasst und aufbewahrt.

2. Elektronische Archivierung

Eingehende Belege werden ersetzend gescannt. Originale werden nach erfolgreicher Erfassung gemäß Verfahrensdokumentation vernichtet.

3. Aufbewahrungsfristen

UnterlagenartFrist
Buchungsbelege10 Jahre
Geschäftsbriefe6 Jahre
Gehaltsunterlagen10 Jahre
Verträge10 Jahre nach Beendigung

4. Zugriffsregelung

Zugriffe auf Archivsysteme werden protokolliert. Berechtigungen werden rollenbasiert vergeben und regelmäßig rezertifiziert.

5. Vernichtung

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Daten datenschutzgerecht und nachvollziehbar vernichtet.

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