Compliance-Richtlinie
Grundsätze zur Einhaltung regulatorischer und gesetzlicher Anforderungen.
1. Zweck
Diese Richtlinie definiert den Rahmen für die Compliance-Organisation der Merkur Privatbank. Sie stellt sicher, dass alle geschäftlichen Aktivitäten im Einklang mit den geltenden Gesetzen, Verordnungen und internen Regelungen durchgeführt werden.
2. Compliance-Funktion
Die Compliance-Abteilung überwacht die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen, insbesondere:
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und MiFID II
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Geldwäschegesetz (GwG)
3. Interessenkonflikte
Potenzielle Interessenkonflikte sind unverzüglich offenzulegen. Mitarbeiter dürfen keine persönlichen Vorteile aus ihrer beruflichen Stellung ziehen. Geschenke und Zuwendungen über 50 EUR sind genehmigungspflichtig.
4. Mitarbeitergeschäfte
Eigengeschäfte in Finanzinstrumenten sind vorab bei der Compliance-Abteilung anzuzeigen. Sperrfristen und Handelsverbote sind strikt einzuhalten.
5. Meldepflichten
Verstöße gegen Compliance-Vorgaben sind unverzüglich über den Meldeweg an die Compliance-Abteilung zu melden. Ein Hinweisgebersystem steht allen Mitarbeitern vertraulich zur Verfügung.