Geschäftsanweisung Personalwesen
Regelungen zu Einstellung, Beurteilung, Weiterbildung und Austritt von Mitarbeitern.
1. Einstellungsprozess
Jede Einstellung bedarf der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Der Einstellungsprozess umfasst: Stellenausschreibung, Vorauswahl, Vorstellungsgespräch, Referenzprüfung und Vertragsabschluss.
Vor Dienstantritt sind folgende Unterlagen einzuholen: Identitätsnachweis, Führungszeugnis, Qualifikationsnachweise und eine Schufa-Auskunft.
2. Einarbeitung
Neue Mitarbeiter durchlaufen ein strukturiertes Onboarding-Programm. In den ersten vier Wochen sind Pflichtschulungen zu absolvieren: Compliance, Geldwäscheprävention, Informationssicherheit und Datenschutz.
3. Leistungsbeurteilung
Jährlich wird ein Mitarbeitergespräch geführt und dokumentiert. Die Beurteilung umfasst Zielerreichung, Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsbedarf.
4. Weiterbildung
Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf mindestens drei Weiterbildungstage pro Jahr. Fachliche Pflichtschulungen (regulatorisch) werden zusätzlich bereitgestellt.
5. Austritt
Beim Austritt sind Arbeitsmittel zurückzugeben, Zugänge zu sperren und eine Übergabe durchzuführen. Ein Exit-Interview wird durch die Personalabteilung angeboten.