Geschäftsanweisung Kontoeröffnung und -führung
Prozessuale Vorgaben für die Eröffnung, Führung und Schließung von Kundenkonten.
1. Kontoeröffnung
Die Eröffnung eines Kontos setzt die vollständige Legitimation des Kunden gemäß GwG voraus. Erforderliche Unterlagen:
- Natürliche Personen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Juristische Personen: Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Legitimation der vertretungsberechtigten Personen
Die wirtschaftlich Berechtigten sind gemäß Geldwäschegesetz zu ermitteln und zu dokumentieren.
2. Kontoführung
Änderungen der Stammdaten (Adresse, Verfügungsberechtigte, Firmierung) sind zeitnah zu erfassen und zu dokumentieren. Die Kundendaten sind mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität zu prüfen.
3. Vollmachten
Kontovollmachten bedürfen der Schriftform. Der Vollmachtgeber ist persönlich zu identifizieren. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
4. Kontoschließung
Bei Kündigung der Geschäftsbeziehung sind alle offenen Salden auszugleichen, Daueraufträge zu löschen und Karten einzuziehen. Die Kontounterlagen sind gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (10 Jahre) zu archivieren.