Handelsrichtlinie Wertpapiergeschäft
Vorgaben für die Durchführung und Abwicklung von Wertpapiergeschäften.
1. Grundsätze
Wertpapiergeschäfte sind unter Beachtung der MiFID-II-Anforderungen und der Best-Execution-Policy der Bank durchzuführen. Die Interessen des Kunden haben stets Vorrang.
2. Orderannahme und -ausführung
Orders sind zeitnah und zu den bestmöglichen Konditionen auszuführen. Die Auswahl des Handelsplatzes richtet sich nach der Best-Execution-Policy. Limitorders sind unverzüglich an den gewählten Handelsplatz weiterzuleiten.
3. Anlageberatung
Vor jeder Anlageberatung ist ein Geeignetheitstest durchzuführen. Die Beratung ist zu protokollieren und dem Kunden unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Produkte dürfen nur empfohlen werden, wenn sie dem Risikoprofil des Kunden entsprechen.
4. Dokumentation
Alle Geschäftsvorgänge sind lückenlos zu dokumentieren. Telefonische Orderannahmen werden aufgezeichnet und sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
5. Reklamationen
Kundenreklamationen im Wertpapierbereich sind unverzüglich an die Compliance-Abteilung weiterzuleiten und innerhalb von zehn Werktagen zu beantworten.