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Handelsrichtlinie Wertpapiergeschäft

Vorgaben für die Durchführung und Abwicklung von Wertpapiergeschäften.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Verantwortlich: Handel Stand: 01.07.2025

1. Grundsätze

Wertpapiergeschäfte sind unter Beachtung der MiFID-II-Anforderungen und der Best-Execution-Policy der Bank durchzuführen. Die Interessen des Kunden haben stets Vorrang.

2. Orderannahme und -ausführung

Orders sind zeitnah und zu den bestmöglichen Konditionen auszuführen. Die Auswahl des Handelsplatzes richtet sich nach der Best-Execution-Policy. Limitorders sind unverzüglich an den gewählten Handelsplatz weiterzuleiten.

3. Anlageberatung

Vor jeder Anlageberatung ist ein Geeignetheitstest durchzuführen. Die Beratung ist zu protokollieren und dem Kunden unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Produkte dürfen nur empfohlen werden, wenn sie dem Risikoprofil des Kunden entsprechen.

4. Dokumentation

Alle Geschäftsvorgänge sind lückenlos zu dokumentieren. Telefonische Orderannahmen werden aufgezeichnet und sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

5. Reklamationen

Kundenreklamationen im Wertpapierbereich sind unverzüglich an die Compliance-Abteilung weiterzuleiten und innerhalb von zehn Werktagen zu beantworten.

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