Revisionsrichtlinie
Organisation, Durchführung und Berichterstattung der internen Revision.
1. Aufgaben der Internen Revision
Die Interne Revision prüft risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und der Governance-Prozesse.
2. Unabhängigkeit
Die Interne Revision ist organisatorisch und fachlich unabhängig. Sie untersteht direkt der Geschäftsleitung und hat ein uneingeschränktes Informations- und Prüfungsrecht.
3. Prüfungsplanung
Der jährliche Prüfungsplan wird risikobasiert erstellt und von der Geschäftsleitung genehmigt. Alle wesentlichen Aktivitäten und Prozesse werden innerhalb eines Zyklus von drei Jahren geprüft.
4. Prüfungsdurchführung
Prüfungen werden anhand eines standardisierten Ablaufs durchgeführt: Prüfungsvorbereitung, Vor-Ort-Prüfung, Berichterstellung und Follow-up. Feststellungen werden nach Schweregrad klassifiziert.
5. Berichterstattung
Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat werden vierteljährlich über den Status der Prüfungen, wesentliche Feststellungen und den Umsetzungsstand von Maßnahmen informiert.