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Sachgebiete / Anweisungen › Revision und Kontrollen

Revisionsrichtlinie

Organisation, Durchführung und Berichterstattung der internen Revision.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Verantwortlich: Revision und Kontrollen Stand: 01.02.2025

1. Aufgaben der Internen Revision

Die Interne Revision prüft risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und der Governance-Prozesse.

2. Unabhängigkeit

Die Interne Revision ist organisatorisch und fachlich unabhängig. Sie untersteht direkt der Geschäftsleitung und hat ein uneingeschränktes Informations- und Prüfungsrecht.

3. Prüfungsplanung

Der jährliche Prüfungsplan wird risikobasiert erstellt und von der Geschäftsleitung genehmigt. Alle wesentlichen Aktivitäten und Prozesse werden innerhalb eines Zyklus von drei Jahren geprüft.

4. Prüfungsdurchführung

Prüfungen werden anhand eines standardisierten Ablaufs durchgeführt: Prüfungsvorbereitung, Vor-Ort-Prüfung, Berichterstellung und Follow-up. Feststellungen werden nach Schweregrad klassifiziert.

5. Berichterstattung

Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat werden vierteljährlich über den Status der Prüfungen, wesentliche Feststellungen und den Umsetzungsstand von Maßnahmen informiert.

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