Sachgebiete / Anweisungen › Verwaltung
Beschaffungsrichtlinie
Vorgaben für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen.
1. Grundsätze
Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen erfolgt wirtschaftlich, transparent und unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips. Ab einem Auftragswert von 5.000 EUR sind mindestens zwei Vergleichsangebote einzuholen.
2. Zuständigkeiten
- Bis 1.000 EUR: Bereichsleiter
- 1.000 – 10.000 EUR: Abteilungsleiter + Verwaltung
- Über 10.000 EUR: Geschäftsleitung
3. Lieferantenmanagement
Wesentliche Lieferanten und Dienstleister werden jährlich bewertet. Bei IT-Dienstleistern ist zusätzlich eine Prüfung der Informationssicherheit durchzuführen.
4. Verträge
Verträge ab 10.000 EUR Jahresvolumen sind vor Unterzeichnung der Rechtsabteilung zur Prüfung vorzulegen. Bei Auslagerungen gelten zusätzliche MaRisk-Anforderungen.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch