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Beschaffungsrichtlinie

Vorgaben für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Stand: 01.11.2024

1. Grundsätze

Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen erfolgt wirtschaftlich, transparent und unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips. Ab einem Auftragswert von 5.000 EUR sind mindestens zwei Vergleichsangebote einzuholen.

2. Zuständigkeiten

3. Lieferantenmanagement

Wesentliche Lieferanten und Dienstleister werden jährlich bewertet. Bei IT-Dienstleistern ist zusätzlich eine Prüfung der Informationssicherheit durchzuführen.

4. Verträge

Verträge ab 10.000 EUR Jahresvolumen sind vor Unterzeichnung der Rechtsabteilung zur Prüfung vorzulegen. Bei Auslagerungen gelten zusätzliche MaRisk-Anforderungen.

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