Beschaffungsrichtlinie Freigegeben v1
Inhalt
Vorgaben für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen.
1. Grundsätze
Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen erfolgt wirtschaftlich, transparent und unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips. Ab einem Auftragswert von 5.000 EUR sind mindestens zwei Vergleichsangebote einzuholen.
2. Zuständigkeiten
- Bis 1.000 EUR: Bereichsleiter
- 1.000 – 10.000 EUR: Abteilungsleiter + Verwaltung
- Über 10.000 EUR: Geschäftsleitung
3. Lieferantenmanagement
Wesentliche Lieferanten und Dienstleister werden jährlich bewertet. Bei IT-Dienstleistern ist zusätzlich eine Prüfung der Informationssicherheit durchzuführen.
4. Verträge
Verträge ab 10.000 EUR Jahresvolumen sind vor Unterzeichnung der Rechtsabteilung zur Prüfung vorzulegen. Bei Auslagerungen gelten zusätzliche MaRisk-Anforderungen.
Freigabe-Konfiguration
Noch keine Freigabegruppen angelegt.
Freigaben
Modus: VierAugen (Parallel)Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".
Kenntnisnahmen
0 / 0 bestätigtKeine Kenntnisnahmen zugewiesen.
Berechtigungen
Keine expliziten Berechtigungen zugewiesen.
Versionen
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v1Freigegeben 01.11.2024 00:00Michael Wagner„Freigabe erteilt"
Änderungsverlauf
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FreigabeAbgeschlossen 31.10.2024 00:00Klaus Fischer · Dokument freigegeben
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FreigabeZugestimmt 31.10.2024 00:00Klaus Fischer · Freigabe erteilt
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FreigabeGestartet 29.10.2024 00:00Michael Wagner · 4-Augen-Freigabe gestartet
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VersionAngelegt 25.10.2024 00:00Michael Wagner · Version 1
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DokumentErstellt 25.10.2024 00:00Michael Wagner · Beschaffungsrichtlinie
Metadaten
- Kapitel
- Sachgebiete / Anweisungen › Verwaltung
- Verantwortlich
- –
- Kategorie
- Richtlinie
- Schlagworte
- beschaffung,einkauf,vergabe,lieferanten
- Sichtbar ab
- 01.11.2024
- Sichtbar bis
- –
- Prüftermin
- 01.11.2025 überfällig
- Erstellt
- 25.10.2024 · Michael Wagner
- Geändert
- 01.11.2024 00:00 · Michael Wagner
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