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Richtlinie Marketing und Kundenkommunikation

Vorgaben für Werbung, Social Media und Kundenkommunikation.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Stand: 15.04.2025

1. Grundsätze

Alle Marketingmaßnahmen und Kundenkommunikation müssen den regulatorischen Anforderungen entsprechen. Werbliche Aussagen zu Finanzprodukten sind stets ausgewogen und nicht irreführend zu gestalten.

2. Freigabeprozess

Marketingmaterialien für Finanzprodukte sind vor Veröffentlichung durch die Compliance-Abteilung freizugeben. Dies gilt auch für Social-Media-Beiträge mit Produktbezug.

3. Social Media

Die Nutzung von Social-Media-Kanälen für die Bank erfolgt ausschließlich durch autorisierte Mitarbeiter. Private Äußerungen über die Bank in sozialen Medien sind mit Bedacht zu formulieren.

4. Beschwerdemanagement

Kundenbeschwerden sind systematisch zu erfassen, zeitnah zu bearbeiten und auszuwerten. Die Bearbeitungsfrist beträgt maximal zehn Werktage.

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