Richtlinie Marketing und Kundenkommunikation
Vorgaben für Werbung, Social Media und Kundenkommunikation.
1. Grundsätze
Alle Marketingmaßnahmen und Kundenkommunikation müssen den regulatorischen Anforderungen entsprechen. Werbliche Aussagen zu Finanzprodukten sind stets ausgewogen und nicht irreführend zu gestalten.
2. Freigabeprozess
Marketingmaterialien für Finanzprodukte sind vor Veröffentlichung durch die Compliance-Abteilung freizugeben. Dies gilt auch für Social-Media-Beiträge mit Produktbezug.
3. Social Media
Die Nutzung von Social-Media-Kanälen für die Bank erfolgt ausschließlich durch autorisierte Mitarbeiter. Private Äußerungen über die Bank in sozialen Medien sind mit Bedacht zu formulieren.
4. Beschwerdemanagement
Kundenbeschwerden sind systematisch zu erfassen, zeitnah zu bearbeiten und auszuwerten. Die Bearbeitungsfrist beträgt maximal zehn Werktage.