Richtlinie Marketing und Kundenkommunikation Freigegeben v1
Inhalt
Vorgaben für Werbung, Social Media und Kundenkommunikation.
1. Grundsätze
Alle Marketingmaßnahmen und Kundenkommunikation müssen den regulatorischen Anforderungen entsprechen. Werbliche Aussagen zu Finanzprodukten sind stets ausgewogen und nicht irreführend zu gestalten.
2. Freigabeprozess
Marketingmaterialien für Finanzprodukte sind vor Veröffentlichung durch die Compliance-Abteilung freizugeben. Dies gilt auch für Social-Media-Beiträge mit Produktbezug.
3. Social Media
Die Nutzung von Social-Media-Kanälen für die Bank erfolgt ausschließlich durch autorisierte Mitarbeiter. Private Äußerungen über die Bank in sozialen Medien sind mit Bedacht zu formulieren.
4. Beschwerdemanagement
Kundenbeschwerden sind systematisch zu erfassen, zeitnah zu bearbeiten und auszuwerten. Die Bearbeitungsfrist beträgt maximal zehn Werktage.
Freigabe-Konfiguration
Noch keine Freigabegruppen angelegt.
Freigaben
Modus: VierAugen (Parallel)Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".
Kenntnisnahmen
0 / 0 bestätigtKeine Kenntnisnahmen zugewiesen.
Berechtigungen
Keine expliziten Berechtigungen zugewiesen.
Versionen
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v1Freigegeben 15.04.2025 00:00Eva Editor„Freigabe erteilt"
Änderungsverlauf
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FreigabeAbgeschlossen 14.04.2025 00:00Klaus Fischer · Dokument freigegeben
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FreigabeZugestimmt 14.04.2025 00:00Klaus Fischer · Freigabe erteilt
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FreigabeGestartet 12.04.2025 00:00Eva Editor · 4-Augen-Freigabe gestartet
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VersionAngelegt 08.04.2025 00:00Eva Editor · Version 1
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DokumentErstellt 08.04.2025 00:00Eva Editor · Richtlinie Marketing und Kundenkommunikation
Metadaten
- Kapitel
- Sachgebiete / Anweisungen › Marketing
- Verantwortlich
- –
- Kategorie
- Richtlinie
- Schlagworte
- marketing,werbung,social-media,kommunikation
- Sichtbar ab
- 15.04.2025
- Sichtbar bis
- –
- Prüftermin
- 15.04.2026 überfällig
- Erstellt
- 08.04.2025 · Eva Editor
- Geändert
- 15.04.2025 00:00 · Eva Editor
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