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Verfahrensanweisung MaRisk-Compliance

Operative Umsetzung der MaRisk-Compliance-Funktion gemäß AT 4.4.2.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Verfahrensanweisung Verantwortlich: Compliance Stand: 27.04.2026

1. Auftrag der MaRisk-Compliance-Funktion

Die MaRisk-Compliance-Funktion identifiziert die für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben, deren Nichteinhaltung den Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslagen der Bank gefährden könnte, und überwacht deren Einhaltung.

2. Stellung in der Organisation

Die MaRisk-Compliance-Funktion ist organisatorisch und fachlich unabhängig. Sie berichtet quartalsweise direkt an die Geschäftsleitung sowie jährlich an den Aufsichtsrat.

3. Compliance-Risiko-Inventur

Mindestens jährlich wird eine vollständige Inventur der relevanten Rechtsgebiete durchgeführt. Wesentliche Änderungen der regulatorischen Anforderungen werden anlassbezogen ergänzt.

3.1 Bewertungsdimensionen

4. Compliance-Monitoring

Die Überwachung erfolgt über stichprobenhafte Prüfungen, Auswertung von Schlüsselindikatoren (KCI) und enge Abstimmung mit den Fachbereichen. Festgestellte Mängel werden nachverfolgt bis zur vollständigen Beseitigung.

5. Berichterstattung

Der jährliche Compliance-Bericht enthält den Status der Risikoinventur, durchgeführte Prüfungshandlungen, festgestellte Schwachstellen und den Umsetzungsstand abgeleiteter Maßnahmen.

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