Verfahrensanweisung WpHG-Compliance
Aufgaben und Prozesse der WpHG-Compliance gemäß § 80 WpHG.
1. Auftrag
Die WpHG-Compliance-Funktion stellt die Einhaltung der wertpapierhandelsrechtlichen Anforderungen sicher, insbesondere § 80 WpHG, MaComp und MAR.
2. Mitarbeitergeschäfte
Sämtliche Mitarbeitergeschäfte in Finanzinstrumenten sind über die Compliance-Plattform vorab anzuzeigen. Sperrfristen und Watch-/Restricted-Lists werden zentral gepflegt.
3. Marktmissbrauchsüberwachung
Die laufende Überwachung von Auffälligkeiten erfolgt über das Trade-Surveillance-System. Verdachtsfälle werden formal dokumentiert und bei Bestätigung an die BaFin gemeldet (STOR).
4. Interessenkonflikte
Potenzielle Interessenkonflikte werden im Konfliktregister erfasst. Bei nicht vermeidbaren Konflikten erfolgt eine Offenlegung gegenüber dem Kunden vor Vertragsabschluss.
5. Mitarbeiterschulungen
Alle Mitarbeiter im Wertpapiergeschäft werden mindestens jährlich zu MAR, MiFID II und Best Execution geschult. Die Teilnahme wird im Schulungssystem dokumentiert.