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Verfahrensanweisung WpHG-Compliance

Aufgaben und Prozesse der WpHG-Compliance gemäß § 80 WpHG.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Verfahrensanweisung Verantwortlich: Compliance Stand: 27.04.2026

1. Auftrag

Die WpHG-Compliance-Funktion stellt die Einhaltung der wertpapierhandelsrechtlichen Anforderungen sicher, insbesondere § 80 WpHG, MaComp und MAR.

2. Mitarbeitergeschäfte

Sämtliche Mitarbeitergeschäfte in Finanzinstrumenten sind über die Compliance-Plattform vorab anzuzeigen. Sperrfristen und Watch-/Restricted-Lists werden zentral gepflegt.

3. Marktmissbrauchsüberwachung

Die laufende Überwachung von Auffälligkeiten erfolgt über das Trade-Surveillance-System. Verdachtsfälle werden formal dokumentiert und bei Bestätigung an die BaFin gemeldet (STOR).

4. Interessenkonflikte

Potenzielle Interessenkonflikte werden im Konfliktregister erfasst. Bei nicht vermeidbaren Konflikten erfolgt eine Offenlegung gegenüber dem Kunden vor Vertragsabschluss.

5. Mitarbeiterschulungen

Alle Mitarbeiter im Wertpapiergeschäft werden mindestens jährlich zu MAR, MiFID II und Best Execution geschult. Die Teilnahme wird im Schulungssystem dokumentiert.

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