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Richtlinie Hinweisgebersystem (Whistleblowing)

Vertrauliche Meldewege für Hinweise auf Verstöße gegen Recht und interne Regelungen.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Verantwortlich: Compliance Stand: 27.04.2026

1. Zielsetzung

Die Bank stellt allen Beschäftigten und externen Dritten ein vertrauliches Hinweisgebersystem im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zur Verfügung.

2. Meldewege

3. Schutz vor Repressalien

Hinweisgeber, die in gutem Glauben einen Verstoß melden, werden umfassend vor Benachteiligung geschützt. Verstöße gegen das Repressalienverbot werden disziplinarisch verfolgt.

4. Bearbeitungsfristen

Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen spätestens nach 3 Monaten.

5. Vertraulichkeit

Die Identität des Hinweisgebers wird streng vertraulich behandelt. Nur autorisierte Personen der Compliance-Funktion haben Zugang zu den Falldaten.

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