Sachgebiete / Anweisungen › Compliance
Richtlinie Hinweisgebersystem (Whistleblowing)
Vertrauliche Meldewege für Hinweise auf Verstöße gegen Recht und interne Regelungen.
1. Zielsetzung
Die Bank stellt allen Beschäftigten und externen Dritten ein vertrauliches Hinweisgebersystem im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zur Verfügung.
2. Meldewege
- Interne digitale Meldeplattform (anonym möglich)
- Postalisch an den Compliance-Beauftragten
- Externe Meldestelle des BfJ
3. Schutz vor Repressalien
Hinweisgeber, die in gutem Glauben einen Verstoß melden, werden umfassend vor Benachteiligung geschützt. Verstöße gegen das Repressalienverbot werden disziplinarisch verfolgt.
4. Bearbeitungsfristen
Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen spätestens nach 3 Monaten.
5. Vertraulichkeit
Die Identität des Hinweisgebers wird streng vertraulich behandelt. Nur autorisierte Personen der Compliance-Funktion haben Zugang zu den Falldaten.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch