Richtlinie Hinweisgebersystem (Whistleblowing) Freigegeben v1
Inhalt
Vertrauliche Meldewege für Hinweise auf Verstöße gegen Recht und interne Regelungen.
1. Zielsetzung
Die Bank stellt allen Beschäftigten und externen Dritten ein vertrauliches Hinweisgebersystem im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zur Verfügung.
2. Meldewege
- Interne digitale Meldeplattform (anonym möglich)
- Postalisch an den Compliance-Beauftragten
- Externe Meldestelle des BfJ
3. Schutz vor Repressalien
Hinweisgeber, die in gutem Glauben einen Verstoß melden, werden umfassend vor Benachteiligung geschützt. Verstöße gegen das Repressalienverbot werden disziplinarisch verfolgt.
4. Bearbeitungsfristen
Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen spätestens nach 3 Monaten.
5. Vertraulichkeit
Die Identität des Hinweisgebers wird streng vertraulich behandelt. Nur autorisierte Personen der Compliance-Funktion haben Zugang zu den Falldaten.
Freigabe-Konfiguration
Noch keine Freigabegruppen angelegt.
Freigaben
Modus: VierAugen (Parallel)Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".
Kenntnisnahmen
0 / 0 bestätigtKeine Kenntnisnahmen zugewiesen.
Berechtigungen
Keine expliziten Berechtigungen zugewiesen.
Versionen
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v1Freigegeben 18.04.2025 00:00Sabine Müller„Freigabe erteilt"
Änderungsverlauf
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FreigabeAbgeschlossen 17.04.2025 00:00Sabine Müller · Dokument freigegeben
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FreigabeGestartet 15.04.2025 00:00Sabine Müller · 4-Augen-Freigabe gestartet
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VersionAngelegt 11.04.2025 00:00Sabine Müller · Version 1
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DokumentErstellt 11.04.2025 00:00Sabine Müller · Richtlinie Hinweisgebersystem (Whistleblowing)
Metadaten
- Kapitel
- Sachgebiete / Anweisungen › Compliance
- Verantwortlich
- Compliance
- Kategorie
- Richtlinie
- Schlagworte
-
whistleblowing hinweisgeber hinschg vertraulich seed-pack-2
- Sichtbar ab
- 18.04.2025
- Sichtbar bis
- Unendlich
- Prüftermin
- 18.04.2026 überfällig
- Erstellt
- 11.04.2025 · Sabine Müller
- Geändert
- 27.04.2026 13:27 · Sabine Müller
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