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Richtlinie zum Umgang mit Sanktionen und Embargos

Vorgaben zum Sanktions- und Embargo-Screening sowie zur Behandlung von Verstößen.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Verantwortlich: Compliance Stand: 27.04.2026

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Geschäftsbeziehungen, Transaktionen und Auslagerungen der Bank. Maßgeblich sind insbesondere die Sanktionslisten der EU, der UN, der US-OFAC sowie nationale Listen.

2. Screening

Das Screening neuer Geschäftsbeziehungen erfolgt vor Aufnahme. Ein Bestandsabgleich der gesamten Kundenbasis erfolgt täglich gegen aktualisierte Listen.

3. Treffer-Bearbeitung

  1. L1-Sichtung durch Sanctions-Team innerhalb von 4 Stunden
  2. L2-Eskalation bei unklarer Einordnung an Compliance-Leitung
  3. L3-Eskalation bei bestätigtem Treffer an Geschäftsleitung

4. Transaktionssperren

Bei einem bestätigten Sanktionstreffer wird die Transaktion umgehend gesperrt. Eine Freigabe erfolgt nur nach Genehmigung durch BaFin und Bundesbank.

5. Berichtspflichten

Bestätigte Sanktionsverstöße werden unverzüglich der zuständigen Aufsicht und gegebenenfalls dem BAFA gemeldet.

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