Sachgebiete / Anweisungen › Compliance
Richtlinie zum Umgang mit Sanktionen und Embargos
Vorgaben zum Sanktions- und Embargo-Screening sowie zur Behandlung von Verstößen.
1. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Geschäftsbeziehungen, Transaktionen und Auslagerungen der Bank. Maßgeblich sind insbesondere die Sanktionslisten der EU, der UN, der US-OFAC sowie nationale Listen.
2. Screening
Das Screening neuer Geschäftsbeziehungen erfolgt vor Aufnahme. Ein Bestandsabgleich der gesamten Kundenbasis erfolgt täglich gegen aktualisierte Listen.
3. Treffer-Bearbeitung
- L1-Sichtung durch Sanctions-Team innerhalb von 4 Stunden
- L2-Eskalation bei unklarer Einordnung an Compliance-Leitung
- L3-Eskalation bei bestätigtem Treffer an Geschäftsleitung
4. Transaktionssperren
Bei einem bestätigten Sanktionstreffer wird die Transaktion umgehend gesperrt. Eine Freigabe erfolgt nur nach Genehmigung durch BaFin und Bundesbank.
5. Berichtspflichten
Bestätigte Sanktionsverstöße werden unverzüglich der zuständigen Aufsicht und gegebenenfalls dem BAFA gemeldet.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch