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Verfahrensanweisung MiFID-II-Geeignetheitsprüfung
Ablauf der Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung bei der Anlageberatung.
1. Zweck
Die Geeignetheitsprüfung stellt sicher, dass dem Kunden nur Finanzinstrumente empfohlen werden, die seinen Kenntnissen, Erfahrungen, finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen entsprechen.
2. Erhebung des Kundenprofils
- Anlageziel und Anlagehorizont
- Risikobereitschaft und Verlusttragfähigkeit
- Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzinstrumenten
- Vermögens- und Einkommenssituation
3. Zielmarktabgleich
Vor jeder Empfehlung wird der Zielmarkt des Produkts mit dem Kundenprofil abgeglichen. Negativabweichungen werden dokumentiert und gegenüber dem Kunden offengelegt.
4. Geeignetheitserklärung
Die Geeignetheitserklärung wird dem Kunden vor Abschluss in dauerhafter Form übermittelt. Sie enthält die empfohlenen Produkte, die Begründung der Geeignetheit und die zugrunde liegenden Daten.
5. Reassessment
Bei laufenden Beratungsverhältnissen erfolgt mindestens jährlich eine Aktualisierung der Kundeninformationen.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch