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Verfahrensanweisung Datenlöschung und Aufbewahrung

Löschkonzept und Aufbewahrungsfristen für personenbezogene und geschäftliche Daten.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Verfahrensanweisung Stand: 27.04.2026

1. Grundsätze

Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für den Zweck der Verarbeitung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO).

2. Aufbewahrungsfristen (Auszug)

DatenkategorieFristGrundlage
Buchungsbelege, Bilanzen10 Jahre§ 257 HGB
Geschäftsbriefe6 Jahre§ 257 HGB
Personalakten3 Jahre nach AustrittBGB / BDSG
Bewerberdaten6 MonateAGG
Bonitätsanfragen1 JahrBDSG

3. Löschprozess

Quartalsweise wird ein automatischer Löschlauf durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Löschprotokoll dokumentiert und vom Datenschutzbeauftragten freigegeben.

4. Sperrung

Können Daten aus rechtlichen Gründen nicht gelöscht werden, werden sie für die weitere Verarbeitung gesperrt und nur noch für den verbleibenden Zweck genutzt.

5. Backups

Daten in Backup-Medien werden im Rahmen der Rotation überschrieben. Eine vorzeitige selektive Löschung ist nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen.

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