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Richtlinie Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Anforderungen an die Auswahl, Beauftragung und Überwachung von Auftragsverarbeitern.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Stand: 27.04.2026

1. Anwendungsbereich

Diese Richtlinie regelt die Auswahl, Beauftragung und laufende Überwachung von Auftragsverarbeitern, die personenbezogene Daten im Auftrag der Bank verarbeiten.

2. Auswahlkriterien

Die Auswahl erfolgt risikoorientiert. Geprüft werden technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Standort der Datenverarbeitung, Subdienstleister und Zertifizierungen (z.B. ISO 27001, SOC 2).

3. AV-Vertrag

Vor Beginn der Verarbeitung wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Mindestinhalte:

4. Drittlandsübermittlung

Bei Verarbeitung außerhalb der EU sind Standardvertragsklauseln (SCC) inklusive Transfer Impact Assessment (TIA) erforderlich.

5. Audits

Wesentliche Auftragsverarbeiter werden mindestens alle 24 Monate auditiert (Vor-Ort oder remote). Kritische Mängel führen zur Eskalation an die Geschäftsleitung.

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