Richtlinie Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) Freigegeben v1
Inhalt
Anforderungen an die Auswahl, Beauftragung und Überwachung von Auftragsverarbeitern.
1. Anwendungsbereich
Diese Richtlinie regelt die Auswahl, Beauftragung und laufende Überwachung von Auftragsverarbeitern, die personenbezogene Daten im Auftrag der Bank verarbeiten.
2. Auswahlkriterien
Die Auswahl erfolgt risikoorientiert. Geprüft werden technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Standort der Datenverarbeitung, Subdienstleister und Zertifizierungen (z.B. ISO 27001, SOC 2).
3. AV-Vertrag
Vor Beginn der Verarbeitung wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Mindestinhalte:
- Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
- Kategorien betroffener Personen und Daten
- Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
- Pflichten des Auftragsverarbeiters (Verschwiegenheit, TOM, Subdienstleister)
4. Drittlandsübermittlung
Bei Verarbeitung außerhalb der EU sind Standardvertragsklauseln (SCC) inklusive Transfer Impact Assessment (TIA) erforderlich.
5. Audits
Wesentliche Auftragsverarbeiter werden mindestens alle 24 Monate auditiert (Vor-Ort oder remote). Kritische Mängel führen zur Eskalation an die Geschäftsleitung.
Freigabe-Konfiguration
Noch keine Freigabegruppen angelegt.
Freigaben
Modus: VierAugen (Parallel)Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".
Kenntnisnahmen
0 / 0 bestätigtKeine Kenntnisnahmen zugewiesen.
Berechtigungen
Keine expliziten Berechtigungen zugewiesen.
Versionen
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v1Freigegeben 10.05.2025 00:00Andrea Lang„Freigabe erteilt"
Änderungsverlauf
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FreigabeAbgeschlossen 09.05.2025 00:00Andrea Lang · Dokument freigegeben
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FreigabeGestartet 07.05.2025 00:00Andrea Lang · 4-Augen-Freigabe gestartet
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VersionAngelegt 03.05.2025 00:00Andrea Lang · Version 1
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DokumentErstellt 03.05.2025 00:00Andrea Lang · Richtlinie Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
Metadaten
- Kapitel
- Sachgebiete / Anweisungen › Datenverarbeitung
- Verantwortlich
- –
- Kategorie
- Richtlinie
- Schlagworte
-
auftragsverarbeitung art28 dsgvo dienstleister av-vertrag seed-pack-2
- Sichtbar ab
- 10.05.2025
- Sichtbar bis
- Unendlich
- Prüftermin
- 10.05.2026 überfällig
- Erstellt
- 03.05.2025 · Andrea Lang
- Geändert
- 27.04.2026 13:27 · Andrea Lang
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