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Verfahrensanweisung Betroffenenanfragen

Einheitlicher Prozess zur Bearbeitung von Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschanträgen.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Verfahrensanweisung Stand: 27.04.2026

1. Eingangskanäle

Anfragen können über das Kundenportal, per E-Mail (datenschutz@), per Brief oder telefonisch gestellt werden. Der Eingang wird zentral im Datenschutz-Ticket-System erfasst.

2. Identitätsprüfung

Vor inhaltlicher Beantwortung wird die Identität des Antragstellers verifiziert (Ausweiskopie, qualifizierte elektronische Signatur oder Online-Banking-Login).

3. Recherche

Auf Basis des hinterlegten Datenkatalogs werden alle relevanten Systeme abgefragt. Die Bearbeitungsfrist beträgt einen Monat (verlängerbar um zwei Monate bei komplexen Fällen).

4. Bearbeitung nach Antragsart

5. Eskalation

Bei Ablehnung oder unklaren Anträgen erfolgt Eskalation an den Datenschutzbeauftragten.

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