Sachgebiete / Anweisungen › Datenverarbeitung
Verfahrensanweisung Betroffenenanfragen
Einheitlicher Prozess zur Bearbeitung von Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschanträgen.
1. Eingangskanäle
Anfragen können über das Kundenportal, per E-Mail (datenschutz@), per Brief oder telefonisch gestellt werden. Der Eingang wird zentral im Datenschutz-Ticket-System erfasst.
2. Identitätsprüfung
Vor inhaltlicher Beantwortung wird die Identität des Antragstellers verifiziert (Ausweiskopie, qualifizierte elektronische Signatur oder Online-Banking-Login).
3. Recherche
Auf Basis des hinterlegten Datenkatalogs werden alle relevanten Systeme abgefragt. Die Bearbeitungsfrist beträgt einen Monat (verlängerbar um zwei Monate bei komplexen Fällen).
4. Bearbeitung nach Antragsart
- Auskunft: Strukturierte Datenauszüge, Zwecke, Empfänger, Speicherfristen
- Berichtigung: Korrektur in den Quellsystemen, Information aller Empfänger
- Löschung: Prüfung Aufbewahrungsfristen, ggf. Sperrung statt Löschung
- Datenübertragbarkeit: Bereitstellung im strukturierten Format
5. Eskalation
Bei Ablehnung oder unklaren Anträgen erfolgt Eskalation an den Datenschutzbeauftragten.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch