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Verfahrensanweisung Verdachtsmeldungen (FIU)

Prozess zur Erstellung und Übermittlung von Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Verfahrensanweisung Verantwortlich: Compliance Stand: 15.06.2025

1. Auslöser

Eine Verdachtsmeldung ist abzugeben, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass ein Vermögenswert mit einer Straftat in Zusammenhang steht oder der Geldwäsche dient.

2. Interne Meldung

Mitarbeiter melden Verdachtsmomente unverzüglich an den Geldwäschebeauftragten. Eine Meldung an den Kunden (Tipping-Off) ist strafbar.

3. Bewertung durch GwB

Der Geldwäschebeauftragte prüft die Meldung, holt ergänzende Informationen ein und entscheidet über die externe Meldung an die FIU.

4. Übermittlung über goAML

Die externe Meldung erfolgt elektronisch über das System goAML der FIU. Die Meldung wird unter Wahrung der gesetzlichen Fristen abgegeben.

5. Transaktionsbearbeitung

Die gemeldete Transaktion darf grundsätzlich erst nach Zustimmung der FIU oder nach Ablauf von drei Werktagen ausgeführt werden, sofern die FIU nicht widerspricht.

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