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Richtlinie Embargo- und PEP-Screening

Screening neuer und bestehender Geschäftsbeziehungen gegen Sanktions- und PEP-Listen.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Verantwortlich: Compliance Stand: 14.02.2025

1. Zielsetzung

Vermeidung von Geschäftsbeziehungen zu sanktionierten Personen und identifikation politisch exponierter Personen (PEP), die einer verstärkten Sorgfalt unterliegen.

2. Eingesetzte Listen

3. Screening-Zeitpunkte

4. Trefferbewertung

Treffer werden in einem zweistufigen Verfahren bewertet (L1: Operatives Sanctions-Team, L2: Compliance-Leitung). False Positives werden dokumentiert, um die Modelle zu kalibrieren.

5. PEP-Behandlung

Bei bestätigten PEPs ist eine Genehmigung durch die Geschäftsleitung erforderlich. Die Geschäftsbeziehung unterliegt verstärkter laufender Überwachung.

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