Sachgebiete / Anweisungen › Geldwäsche
Richtlinie Embargo- und PEP-Screening
Screening neuer und bestehender Geschäftsbeziehungen gegen Sanktions- und PEP-Listen.
1. Zielsetzung
Vermeidung von Geschäftsbeziehungen zu sanktionierten Personen und identifikation politisch exponierter Personen (PEP), die einer verstärkten Sorgfalt unterliegen.
2. Eingesetzte Listen
- EU-Sanktionsliste (Konsolidierte Liste)
- UN-Sanktionsliste
- OFAC-Liste (USA)
- PEP-Datenbank eines spezialisierten Anbieters
3. Screening-Zeitpunkte
- Vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung
- Bei Aktualisierung der Sanktionslisten (täglich)
- Bei jeder Auslandsüberweisung
4. Trefferbewertung
Treffer werden in einem zweistufigen Verfahren bewertet (L1: Operatives Sanctions-Team, L2: Compliance-Leitung). False Positives werden dokumentiert, um die Modelle zu kalibrieren.
5. PEP-Behandlung
Bei bestätigten PEPs ist eine Genehmigung durch die Geschäftsleitung erforderlich. Die Geschäftsbeziehung unterliegt verstärkter laufender Überwachung.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch