Richtlinie Embargo- und PEP-Screening Freigegeben v1
Inhalt
Screening neuer und bestehender Geschäftsbeziehungen gegen Sanktions- und PEP-Listen.
1. Zielsetzung
Vermeidung von Geschäftsbeziehungen zu sanktionierten Personen und identifikation politisch exponierter Personen (PEP), die einer verstärkten Sorgfalt unterliegen.
2. Eingesetzte Listen
- EU-Sanktionsliste (Konsolidierte Liste)
- UN-Sanktionsliste
- OFAC-Liste (USA)
- PEP-Datenbank eines spezialisierten Anbieters
3. Screening-Zeitpunkte
- Vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung
- Bei Aktualisierung der Sanktionslisten (täglich)
- Bei jeder Auslandsüberweisung
4. Trefferbewertung
Treffer werden in einem zweistufigen Verfahren bewertet (L1: Operatives Sanctions-Team, L2: Compliance-Leitung). False Positives werden dokumentiert, um die Modelle zu kalibrieren.
5. PEP-Behandlung
Bei bestätigten PEPs ist eine Genehmigung durch die Geschäftsleitung erforderlich. Die Geschäftsbeziehung unterliegt verstärkter laufender Überwachung.
Freigabe-Konfiguration
Noch keine Freigabegruppen angelegt.
Freigaben
Modus: VierAugen (Parallel)Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".
Kenntnisnahmen
0 / 0 bestätigtKeine Kenntnisnahmen zugewiesen.
Berechtigungen
Keine expliziten Berechtigungen zugewiesen.
Versionen
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v1Freigegeben 14.02.2025 00:00Sabine Müller„Freigabe erteilt"
Änderungsverlauf
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FreigabeAbgeschlossen 13.02.2025 00:00Sabine Müller · Dokument freigegeben
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FreigabeGestartet 11.02.2025 00:00Sabine Müller · 4-Augen-Freigabe gestartet
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VersionAngelegt 07.02.2025 00:00Sabine Müller · Version 1
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DokumentErstellt 07.02.2025 00:00Sabine Müller · Richtlinie Embargo- und PEP-Screening
Metadaten
- Kapitel
- Sachgebiete / Anweisungen › Geldwäsche
- Verantwortlich
- Compliance
- Kategorie
- Richtlinie
- Schlagworte
-
pep embargo screening sanktionen kunde seed-pack-2
- Sichtbar ab
- 14.02.2025
- Sichtbar bis
- Unendlich
- Prüftermin
- 14.02.2026 überfällig
- Erstellt
- 07.02.2025 · Sabine Müller
- Geändert
- 14.02.2025 00:00 · Sabine Müller
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