Sachgebiete / Anweisungen › Geldwäsche
Verfahrensanweisung Verstärkte Sorgfaltspflichten
Maßnahmen zur Erfüllung verstärkter Sorgfaltspflichten gemäß § 15 GwG.
1. Anwendungsfälle
- PEP-Geschäftsbeziehungen
- Kunden aus Drittstaaten mit erhöhtem Risiko
- Komplexe oder ungewöhnlich hohe Transaktionen
- Korrespondenzbankbeziehungen
2. Zusätzliche Maßnahmen
Über die normalen Sorgfaltspflichten hinaus werden eingeholt:
- Quelle des Vermögens und der Mittel
- Ausführliche Geschäftsmodellbeschreibung
- Genehmigung durch Mitglied der Geschäftsleitung
3. Laufende Überwachung
Verstärkt überwachte Konten werden mindestens jährlich überprüft. Schwellenwerte des Transaktionsmonitorings sind reduziert.
4. Dokumentation
Sämtliche Bewertungen, Genehmigungen und Maßnahmen werden im KYC-System revisionssicher dokumentiert.
5. Risikoaktualisierung
Bei wesentlichen Änderungen (Eigentümerwechsel, Geschäftsmodellwechsel, neue Sanktionierung) wird die Bewertung sofort aktualisiert.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch