Zurück Druckvorschau · Richtlinie Mitarbeitergeschäfte
Sachgebiete / Anweisungen › Handel

Richtlinie Mitarbeitergeschäfte

Vorgaben für persönliche Geschäfte von Mitarbeitern in Finanzinstrumenten.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Verantwortlich: Handel Stand: 10.07.2025

1. Anwendungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu kursrelevanten Informationen haben oder selbst im Wertpapiergeschäft tätig sind.

2. Vorabgenehmigung

Käufe und Verkäufe von Einzelaktien sowie Derivaten sind vor Auftragserteilung über das Compliance-Tool freizugeben. Die Genehmigung gilt 48 Stunden.

3. Sperrfristen

4. Verbote

Insiderhandel, Frontrunning sowie spekulative Leerverkäufe sind verboten.

5. Berichterstattung

Die persönlichen Depots werden quartalsweise an die Compliance-Abteilung zur Kontrolle übermittelt.

Merkur Privatbank · Organisationshandbuch