Sachgebiete / Anweisungen › Handel
Richtlinie Mitarbeitergeschäfte
Vorgaben für persönliche Geschäfte von Mitarbeitern in Finanzinstrumenten.
1. Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu kursrelevanten Informationen haben oder selbst im Wertpapiergeschäft tätig sind.
2. Vorabgenehmigung
Käufe und Verkäufe von Einzelaktien sowie Derivaten sind vor Auftragserteilung über das Compliance-Tool freizugeben. Die Genehmigung gilt 48 Stunden.
3. Sperrfristen
- Closed Periods rund um die Veröffentlichung von Quartals- und Jahresergebnissen
- Watch- und Restricted Lists für laufende Mandate
- Mindesthaltefrist 4 Wochen für Einzelwerte
4. Verbote
Insiderhandel, Frontrunning sowie spekulative Leerverkäufe sind verboten.
5. Berichterstattung
Die persönlichen Depots werden quartalsweise an die Compliance-Abteilung zur Kontrolle übermittelt.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch