Zurück Druckvorschau · Verfahrensanweisung Trade-Surveillance
Sachgebiete / Anweisungen › Handel

Verfahrensanweisung Trade-Surveillance

Maßnahmen zur Überwachung des Wertpapierhandels auf Marktmissbrauch.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Verfahrensanweisung Verantwortlich: Compliance Stand: 05.10.2025

1. Aufgabe

Erkennung von Marktmissbrauch im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) - insbesondere Insiderhandel und Marktmanipulation.

2. Eingesetzte Modelle

3. Alarmbearbeitung

Alarme werden täglich durch die Surveillance-Spezialisten gesichtet. Bestätigte Verdachtsfälle werden eskaliert und ggf. als STOR an die BaFin gemeldet.

4. Modellvalidierung

Die Modelle werden mindestens jährlich validiert. Backtesting und False-Positive-Analysen werden dokumentiert.

5. Schulung der Mitarbeiter

Händler und Vertriebsmitarbeiter werden jährlich zu MAR sensibilisiert. Inhaltlich werden typische Verstöße sowie Meldepflichten geschult.

Merkur Privatbank · Organisationshandbuch