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Richtlinie Auftragsausführung Wertpapiere

Operative Vorgaben für die Auftragsannahme, -weiterleitung und -bestätigung im Wertpapiergeschäft.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Verantwortlich: Handel Stand: 08.06.2025

1. Auftragsannahme

Aufträge werden über die freigegebenen Kanäle (Online-Banking, Order-Telefon, persönlich) entgegengenommen. Telefonische Aufträge werden aufgezeichnet.

2. Plausibilitätsprüfung

Vor Weiterleitung erfolgen automatische Prüfungen auf Bestand, Limit, Zielmarktkonformität, Sanktionen und Vorhandensein eines Anlageprofils.

3. Routing

Die Routing-Entscheidung folgt der Best-Execution-Policy. Aufträge mit Sonderbedingungen (Limit, Stop) werden dokumentiert weitergeleitet.

4. Auftragsbestätigung

Der Kunde erhält am gleichen Werktag eine elektronische Auftragsbestätigung. Die Wertpapierabrechnung folgt am Ausführungstag.

5. Reklamationsbearbeitung

Reklamationen werden innerhalb von 5 Werktagen bearbeitet. Bei vermuteter Falschausführung erfolgt eine sofortige Eskalation an die Compliance.

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