Sachgebiete / Anweisungen › Kredit
Richtlinie Sicherheitenbewertung
Bewertungsmethoden für gestellte Kreditsicherheiten.
1. Anwendungsbereich
Diese Richtlinie regelt die Bewertung aller Sicherheiten, die im Kreditgeschäft hereingenommen werden.
2. Wertarten
- Marktwert (aktueller Verkehrswert)
- Beleihungswert (langfristig nachhaltig erzielbarer Wert, abzgl. Sicherheitsabschlag)
- Realisationswert (im Verwertungsfall erzielbar)
3. Bewertungsmethoden
Immobilien werden je nach Klasse über Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren bewertet. Bei Immobilien über 3 Mio. EUR ist ein externes Gutachten erforderlich.
4. Wiedervorlage
Sicherheiten werden mindestens alle 36 Monate, bei kritischer Bonität jährlich, neu bewertet.
5. Sicherheitenabschläge
| Sicherheit | Abschlag |
|---|---|
| Wohnimmobilien | 20% |
| Gewerbeimmobilien | 30-40% |
| Wertpapierdepot (Blue Chips) | 30% |
| Bürgschaften (Privat) | 50% |
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch