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Richtlinie Sicherheitenbewertung

Bewertungsmethoden für gestellte Kreditsicherheiten.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Verantwortlich: Kredit Stand: 25.07.2025

1. Anwendungsbereich

Diese Richtlinie regelt die Bewertung aller Sicherheiten, die im Kreditgeschäft hereingenommen werden.

2. Wertarten

3. Bewertungsmethoden

Immobilien werden je nach Klasse über Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren bewertet. Bei Immobilien über 3 Mio. EUR ist ein externes Gutachten erforderlich.

4. Wiedervorlage

Sicherheiten werden mindestens alle 36 Monate, bei kritischer Bonität jährlich, neu bewertet.

5. Sicherheitenabschläge

SicherheitAbschlag
Wohnimmobilien20%
Gewerbeimmobilien30-40%
Wertpapierdepot (Blue Chips)30%
Bürgschaften (Privat)50%
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