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Richtlinie Kreditderivate und Kreditrisikominderung

Einsatz von Kreditderivaten und anderen Instrumenten zur Risikominderung.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Verantwortlich: Kredit Stand: 20.11.2025

1. Zielsetzung

Kreditderivate und andere Instrumente zur Kreditrisikominderung dürfen eingesetzt werden, um Klumpenrisiken zu reduzieren oder Kapitalanforderungen zu optimieren.

2. Zugelassene Instrumente

3. Anerkennung

Eine Anerkennung als Risikominderung im Sinne von CRR erfolgt nur bei Erfüllung der Mindeststandards (Bonität des Sicherungsgebers, rechtliche Wirksamkeit, Laufzeitkongruenz).

4. Counterparty-Risiko

Kontrahentenrisiken werden gesondert überwacht und durch Limits begrenzt. Collaterals und Variation Margin werden täglich abgestimmt.

5. Reporting

Quartalsweises Reporting an die Risikosteuerung und Geschäftsleitung über Volumen, Effekte auf RWA und Ausgleichsleistungen.

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